In Volkmarsen hat sich eine Bürgerinitiative (BI) gegründet, die sich gegen die Ausweisung eines Industriegebietes zur Ansiedlung einer Klärschlammverwertungsanlage ausspricht.
Die BI möchte, wenn andere Wege keinen Erfolg zeigen, ein Bürgerbegehren mit dem Ziel eines Bürgerbescheides nach § 8a Hessische Gemeindeordnung initiieren.
Das Bürgerbegehren/der Bürgerentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene und hat ganz sicher bei Entscheidungen von weitreichender Bedeutung, mit direkten Einfluss auf die Lebensqualität von Bürgerinnen und Bürgern, seine Berechtigung.
Nun ist ja bekannt, dass Bürgerbegehren häufig an formalen Fehlern scheitern. Mit unserem Antrag möchten wir für den Fall, dass die BI die notwendige Zahl der Unterschriften einholt, verhindern, dass letzteres passiert. Wir sind der Auffassung, dass bürgerliches Engagement nicht an formalen Dingen scheitern sollte.
Unabhängig, wie man zum Sachthema steht, so sollte doch der Wille größer Teile der Bevölkerung, so er dann durch Unterschriften nachgewiesen wird, immer durch die Politik respektiert werden.