SPD beantragt die Überprüfung der Wassergebühr

Die SPD-Fraktion beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, eine Wassergebühr zu ermitteln, die für die Zukunft eine Zahlung von Körperschaftssteuer und Solidaritätsbeitrag vermeidet. Gleichzeit soll die Verwaltung mitteilen, welche Beträge in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 dem Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt wurden. Letzteres sollte auch für die Gebührenbereiche Abwasser und Abfallbeseitigung erfolgen.

Wir bitten zudem um eine Beurteilung der Verwaltung, ob der Mischzinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung mit 6,5 % noch passend ist oder einer Anpassung bedarf.

– Es ist nicht im Sinne der Gebührenzahler, dass die kommunalen Gebühren in einer Höhe erhoben werden, die zu steuerpflichtigen Gewinnen führt. Hier ist es Verpflichtung der Stadtverordnetenversammlung entsprechende Anpassungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger vorzunehmen.

– Das neue Kommunale Abgabengesetz (KAG) regelt in § 10 das die Gebührensätze so zu bemessen sind, dass die Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der Einrichtung nicht übersteigen. Ebenfalls verpflichtend für die Kommunen ist die Regelung das Gebührenüberschüsse zwingend nach spätestens 5 Jahren auszugleichen sind. Hierzu sind zur transparenten Darstellung sogenannte Sonderposten zu bilden, die in der Bilanz als Verbindlichkeiten darzustellen sind. Um der Stadtverordnetenversammlung geeignete Beschlussgrundlagen zu geben ist es wichtig, dass ihr über die Höhe der Sonderposten und deren jährliche Zuführung entsprechende Informationen vorliegen. Letzteres gilt auch für die Höhe des Zinssatzes für die Berechnung der Eigenkapitalverzinsung.